02.12.20

Kein schönes Thema: Kranke Fische erlösen

Das Tierschutzgesetz drückt sich hier recht klar aus und da Fische nun mal Wirbeltiere sind, ist es auch anzuwenden.

Der folgende Link enthält die behördlich (in Niedersachsen) abgesegnete Verfahrensweise. Der Text ist etwas langatmig, aber klar und verständlich geschrieben.

Anleitung zur Nottötung privat gehaltener Fische vom LAVES Niedersachsen

Hierzu ein Hinweis: Eine Mischung aus 9 Teilen Propylenglycol (als Emulgator) und 10ml Eugenol (dem wirksamen Hauptbestandteil von Nelkenöl) ist haltbar, leicht und sicher in der Anwendung.

Um ein Tier sicher und gleichzeitig behutsam einzuschläfern nimmt man hiervon 5ml auf einem Liter Wasser.

Achtung: niemals mit solchen Betäubungsbädern direkt am Aquarium hantieren!

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